Der nächste, teure Formalismus: Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch. Der Notar hat uns dann mit den Worten verabschiedet, dass so eine gemeinsame Grundschuld im Falle einer Trennung regelmäßig den finanziellen Ruin aller Beteiligten bedeutet.
Gut, dass wir das nicht vorhaben.