Heute hat uns beinah der Schlag getroffen. Es lag eine Rechnung der Firma Kuhn, dem Tiefbauer, im Briefkasten. Über 1000 Euro. Uff.
Da wir sämtlichen Erdaushub wieder zum Verfüllen der Baugrube und zum Anheben des Grundstückniveaus bis auf Straßenniveau nutzen können müssen wir nichts abtransportieren und deponieren. In den Verkaufsgesprächen wurde uns suggeriert, dass in dem Fall dann keine Zusatzkosten entstehen.
Bei der Bauvorbesprechung, als wir noch nicht wussten wo wir den Erdaushub lagern können, haben wir eine Kostenübernahmevereinbarung für den LKW unterschrieben. Als wir dann die Erlaubnis erhalten haben das Grundstück direkt hinter uns zum Lagern benutzen zu dürfen dachten wir eigentlich, dass das damit hinfällig wäre. Denkste. Der Tiefbauer hat morgens seinen Anhänger mit dem Bagger ja mit dem LKW zur Baustelle gezogen. Der LKW war also schon da. Dann wird er natürlich eingesetzt und abgerechnet. Wir sind uns ziemlich sicher, dass es auch ohne den LKW gegangen wäre. Der Tiefbauer und unser Bauleiter verneinen das. Wir haben unsere Zweifel.
In unserem Vertragstext steht:
Der Mutterboden wird im Bereich der Baugrube bis zu einer Stärke von 30 cm abgetragen und in unmittelbarer Nähe auf dem Grundstück gelagert. […] Bei einem Haus mit Keller wird die Baugrube in der nötigen Tiefe ausgehoben […] Die Wiederverfüllung der Baugrube erfolgt mit dem [soweit geeignet] ausgehobenen und zwischengelagerten Boden. Eine Abfuhr überschüssigen Bodens oder die Anfuhr von Verfüllmaterial wird gesondert abgerechnet und ist nicht im Festpreis enthalten.
Massivhaus Rhein-Lahn sagt jetzt, dass eine Lagerung in unmittelbarer Nähe nicht möglich war. Aha? Das Grundstück hinter unserem, das quasi direkt an die Abböschung der Baugrube angrenzt und wo auch keine Gräben, Zäune, Büsche oder sonstige Hindernisse im Weg sind, liegt also nicht in unmittelbarer Nähe?
Wir sind ziemlich enttäuscht.
One thought on “Unerwartete Kosten für den Tiefbauer”